


Sortenschutzrechte sind zum Beispiel für Pflanzenzüchter interessant: Das Sortenschutzrecht ist ein Ausschließlichkeitsrecht, das wie ein Patent geistiges Eigentum schützt. Hier geht es um die Rechte aus Pflanzenzüchtungen und an den dadurch gewonnenen Erzeugnissen. Jeder Züchter kann neue Pflanzensorten und deren Bezeichnungen schützen lassen.
Eine schutzfähige Pflanzensorte muss durch eine eintragbare Bezeichnung gekennzeichnet sein, zudem muss sie neu, unterscheidbar, homogen und beständig sein. Eine qualifizierte Beratung zu allen Details rund um Sortenschutzrechte erhalten Sie gerne von uns, rufen Sie uns an: T 07195 941650.
Die Anmeldung eines Sortenschutzrechtes erfolgt beim Bundessortenamt in Hannover. Auf großen Freilandflächen oder im Gewächshaus werden durch Anbau die Schutzvoraussetzungen der zu schützenden Pflanzen geprüft.
Es werden dabei Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit der Pflanzen erfasst und dokumentiert. Im Rahmen des EU-weiten Sortenschutzrechtes kann der Schutz für Pflanzensorten auch EU-weit ausgedehnt werden.

Die Dauer des Sortenschutzrechtes beträgt in der Regel 25 Jahre. Bei bestimmten Sorten wie bei Hopfen, Kartoffel, Rebe und verschiedenen Baumarten kann der Sortenschutz auch für 30 Jahre eingeräumt werden.
Für die Anmeldung eines Sortenschutzrechtes fallen verschiedene Gebühren an. Gebühren werden für die Artengruppen von Pflanzen und die Jahresgebühren für die Anzahl der Schutzjahre erhoben. Weitere umfangreiche Informationen über Gebühren zum Sortenschutzrecht finden Sie im Internet:
• Bundessortenamt (BSA)
• Bekanntmachung des Bundessortenamtes über seine Gebühren
Die Leistungen des Patentanwaltes werden gesondert entlohnt.