Patentanwälte in Winnenden bei Stuttgart

Geschmacksmuster - wenn es gut aussehen soll

Das Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das besonders die „ästhetische“ Gestaltung eines Produkts schützt. Hochwertige Designs sind für kleine und mittlere Unternehmen ein wirksames Element, um sich in Marktnischen zu behaupten und ihre Produkte wirksam von "Standardware" zu unterscheiden. Zu erfolgreicher, designorientierter Produktpolitik gehört aber auch, die eigenen gestalterischen Ideen rechtlich gegen Plagiatoren abzusichern.

Mit Design wird Lebenskultur, Lebensfreude und Wertgefühl verbunden und gelebt. Verbraucher sind bereit, für vollendetes Design einen angemessenen Preis zu bezahlen.  Damit wird es für Nachahmer interessant, auf den fahrenden Zug aufzuspringen. Lassen Sie nicht zu, dass andere von Ihren Erfolgen profitieren und schützen Sie das Design Ihrer Produkte effektiv. Dabei unterstützen wir Sie gerne: Telefon 07195 941650.

Geschmacksmuster: die Anmeldung

Die Anmeldung und Prüfung eines Geschmacksmusters erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt. Dem Antrag zur Anmeldung werden genaue Abbildungen beigefügt. Wenn die Anmeldung alle formellen Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Registrierung. Eine Anmeldung von mehreren Mustern kann in einer Sammelanmeldung zusammengefasst werden. Sie darf aber nicht mehr als 100 Muster der gleichen Warenklasse enthalten.
Als Voraussetzung zur Anmeldung eines Geschmacksmusters gilt, dass es am Anmeldetag neu ist und sich von der Eigenart eines anderen Designs unterscheidet. Für das Geschmacksmuster gilt eine zwölfmonatige Neuheitsschonfrist. Das bedeutet, dass ein Design auch dann noch als "neu" gilt, wenn es zwar zum Beispiel schon bei einer Messe vorgestellt wurde, aber dann innerhalb von zwölf Monaten von den Berechtigten angemeldet wird. Grundsätzlich lässt sich das Design aller Erzeugnisse schützen. Vom Geschmacksmusterschutz ausgeschlossen sind äußere Merkmale von Erzeugnissen, die sich nur auf deren technischen Funktion allein beziehen.


Geschmacksmuster: Schutzdauer und Kosten

Mit der Anmeldung ist das Geschmacksmuster zunächst für 5 Jahre geschützt. Der Geschmacksmusterschutz kann dann nach jeweils 5 Jahren vom Musterinhaber gegen Zahlung einer Gebühr verlängert werden. Die maximale Laufzeit eines Geschmacksmusterschutzes beträgt 25 Jahre. Das gilt auch für Geschmacksmuster, die noch vor der Gesetzesreform 2004 eingetragen worden sind.
Für eine Geschmacksmusteranmeldung (bei bis zu 10 Mustern) erhebt das Deutsche Patent- und Markenamt insgesamt 190,00 EUR Gebühren. Die Leistungen des Patentanwalts werden gesondert entlohnt.